Als inst. Endinvestoren qualifizieren sich nur Unternehmen, die ausschließlich für eigene Zwecke in Alternative Investments investieren und keine Produkte im Bereich der Alternatives anbieten, also wie Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und -fonds, Stiftungen, Corporates, Kirchen, Versorgungswerke, Single Family Offices. Consultants und Multi Family Offices zählen nicht dazu.
Bitte beachten Sie zudem: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist auf zwei Personen pro Unternehmen begrenzt.